Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen UniQ Concept

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorbehaltlich schriftlicher Individualabreden Basis und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der UniQ Concept mit Sitz in Dresdener Str. 38a, 10179 Berlin, Geschäftsführerin und vertretungsberechtigte Person Karolina Joite, (im Folgenden „Agentur“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie durch die Agentur schriftlich fixiert und bestätigt wurden. Allgemeine Bedingungen des Auftraggebers werden ausschließlich dann Bestandteil des Vertrages, wenn diese von der Agentur schriftlich akzeptiert werden. Die AGB gelten als Bestandteil der von dem Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung.

2. Abschluss / Inhalt des Vertrages

Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist das jeweilige Angebot und dessen Annahme. Die Angebotsannahme erfolgt schriftlich mittels Auftragsbestätigung (Auftragsbestätigung=Buchung). Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber zwecks Unterzeichnung per E-Mail, auf Wunsch per Post, zugesandt. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn die vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung bei der Agentur eingeht. Die vom Auftraggeber unterschriebene Auftragsbestätigung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der angebotenen Leistung. Sofern die Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt rechtsverbindlich gegengezeichnet zurückgesandt wird, wird die Gültigkeit des Angebots verwirkt und ein Vertragsverhältnis kommt nicht zustande.

Zwecks Durchführung der Leistungen sowie für die Rechnungsstellung übermittelt der Auftraggeber der Agentur die notwendigen Informationen (Vertragspartner, Rechnungsanschrift, Location, Timing, Ansprechpartner bei der Veranstaltung etc.).

Erweiterte oder zusätzlich gewünschte Leistungen des Auftraggebers über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus bedürfen der Zustimmung der Agentur und sind gesondert zu vergüten. Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfangs sind gestattet, soweit sie unerheblich sind und das Gesamtkonzept der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die Agentur hat dem Auftraggeber Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss schnellstmöglich mitzuteilen.

3. Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen sind- soweit möglich- schriftlich zu vereinbaren und sind gesondert zu vergüten. Unter Zusatzleistungen sind sämtliche nicht im Angebot/ in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen zu verstehen. Hierzu zählen insbesondere die Teilnahme der Agentur an gewünschten Meetings und Detailabsprachen des Auftragsgebers oder Dritten, von der Agentur genehmigte Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs sowie entstandener Mehraufwand durch Verschulden des Auftraggebers oder Dritten.

Vor Auftragsbestätigung vom Auftraggeber gewünschte umfangreiche Angebote und Präsentationen werden zusätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

4. Preise/ Zahlungsmodalitäten/ Rechnungsstellung/ Verzug des Kunden

Preise: Der Umfang und die Höhe des Mietpreises/Honorars/Agenturleistung resultieren aus dem unterbreiteten Angebot und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und möglicherweise schriftlichen individuellen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen.

Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%

Kosten, die durch nicht vereinbarte Hol- und Bringfahrten entstehen, werden mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer berechnet.

Zahlungsbedingungen:

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet binnen 14. Kalendertage eine Anzahlung auf das im Angebot genannte Konto in Höhe von 30% der Angebotssumme zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig, spätestens Bar am Veranstaltungstag.

Zahlungen welche durch Leistungen Dritter gegenüber UniQ Concept entstehen sind sofort nach Rechnungslegung fällig.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die vereinbarten Agenturtätigkeiten erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung aufgenommen werden.

Rechnungsstellung: Der Auftraggeber erhält die Rechnung, sofern nicht anders gewünscht, per E-Mail als PDF nach Ende der Veranstaltung. Auf der Rechnung müssen der Zeitraum der Leistung, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Steuernummer und Rechnungsnummer vermerkt sein.

Verzug: Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich die Agentur vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des vereinbarten Honorars in Verzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als vereinbart. Vom Auftraggeber zu ersetzen sind alle mit dem Zahlungsverzug verbunden Aufwendungen und Kosten.

5. Stornierung

Für den Fall, dass eine geplante Veranstaltung, für die eine Leistungserbringung von der Agentur vereinbart wurde entfällt, diese durch den Auftraggeber abgesagt oder der Auftrag durch den Auftraggeber storniert wird, behält die Agentur den Anspruch auf Zahlung eines Entgeltes entsprechend folgender Staffelung:

Mietgegenstände/ Dienstleistung:

bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag 20% des vereinbarten Preises,

bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag 30% des vereinbarten Preises,

bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag 40% des vereinbarten Preises,

bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag 50% des vereinbarten Preises,

weniger als 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag 75% des vereinbarten Preises

ausgenommen sind Stornierungen wegen höherer Gewalt, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Künstler:

bis 4 Monate vor dem Veranstaltungstag 25% des vereinbarten Honorars,

bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstag 50% des vereinbarten Honorars,

bis Monate vor dem Veranstaltungstag 75% des vereinbarten Honorars,

bei weniger als 1 Monate vor dem Veranstaltungstag 100% des vereinbarten Honorars,

ausgenommen sind Stornierungen wegen höherer Gewalt, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Ausfall / die Absage der Veranstaltung sowie eine Stornierung des Auftrages muss der Agentur in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail) angezeigt werden. Der Kunde trägt stets das Wetterrisiko und das der Veranstaltungsdurchführung.

6. Kaution

Bei Auftragserteilung, spätestens bei der Bereitstellung von Mietgegenständen, erhebt UniQ Concept eine vom Auftraggeber zu hinterlegende Kaution in jeweils angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe des Mietgegenstandes zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält die Agentur diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein.

7. Präsentation

Erhält UniQ Concept nach einer Präsentation oder Erstellung einer Konzeption keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen, insbesondere deren Inhalte im Eigentum von UniQ Concept. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer, weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind unverzüglich an die Agentur zurückzusenden.

8. Mietgegenstände für Selbstabholer/ Selbstbetreiber

a) Abhol- und Rückgabezeiten sind vorher zu vereinbaren

b) Der Auftraggeber verpflichtet sich zum sachgerechten Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit dem Mietgegenstand.

c) Bei starkem Wind, Windböen und Regen hat der Aufraggeber dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände nicht mehr benutzt werden. Verstößt der Auftraggeber dagegen so haftet er für sämtliche Schäden.

d) Nach Gebrauch sind sämtliche Mietgegenstände zu reinigen zu trocknen und sorgfältig zu verpacken.

e) Beschädigungen bzw. Mängel an den Geräten sind sofort bei Feststellung der Agentur zu melden und dürfen nicht weiter benutzt werden.

f) Bei einer mehrtätigen Mietdauer hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände und das dazugehörige Zubehör vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. . Für etwaige Schäden und Verluste, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Auftraggeber ersatzpflichtig.

g) Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Auftraggeber für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes.

h) Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Auftraggeber. Bei Selbstabholung – auch durch von ihm Beauftragte, trägt der Auftraggeber das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe.

9. Haftung / Sicherheit

Die Haftung der Agentur für etwaige Schäden oder Schadensersatzansprüche wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach maximal auf den vereinbarten Preis/ Honorar beschränkt. Die Verantwortung für Inhalt und Durchführung einer Darbietung / einer Leistungserbringung obliegt nicht dem Auftraggeber. Jegliche Ansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden, sofern ein Nichterscheinen bzw. eine Verspätung aus Gründen höherer Gewalt resultiert.

Bei Mietgegenständen haftet der Auftraggeber für alle Schäden an der Mietsache und an durch die Mietsache beschädigten Dingen. In diesem Fall ist vom Auftraggeber der Neuanschaffungswert der Mietsache sowie die Beschaffungskosten zu ersetzen. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Leib und Seele bei Benutzung der Mietsache durch den Auftraggeber oder Dritte.

Alle von UniQ Concept beaufsichtigten Leistungen sind im Umfang der Aufsichtsführung haftpflichtversichert.

10. Rechte des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber hat Anspruch darauf, dass die Agentur ihre im vertragsgegenständlichen Angebot spezifizierten beschriebenen Aufgaben gewissenhaft und aktiv wahrnimmt.

b) Der Auftraggeber hat gegenüber der Agentur jederzeit Anspruch auf Auskunft und Einsicht in die vertragsgegenständlichen Angelegenheiten.

11. Rechte der Agentur

a) Die Agentur hat Verhandlungs-, Abschluss- und Inkassovollmacht für den Auftraggeber und darf für ihn Verträge (z. B. Location, Catering, Technik, Sponsoring, Werbung) abschließen und die vereinbarten Gelder für ihn treuhänderisch vereinnahmen.

b) Die Agentur darf Arbeitsergebnisse in Auszügen sowie Name und Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken verwenden.

12. Kundenschutz

Der Auftraggeber gewährt der Agentur Kundenschutz. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Kontaktaufnahmen von potentiellen Kunden für Engagements oder andere geschäftliche Kontakte diese an die Agentur zu verweisen.

Des Weiteren unterlässt er eine weitere Vermarktung der vermittelten Künstler. Der Auftraggeber versichert, Direktbuchungen des der von der Agentur vermittelten Künstlers / Künstler unter Umgehung der Agentur zu unterlassen und bei Folgebuchungen die Agentur zu kontaktieren. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber an die Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars zu zahlen.

12. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber ist berechtigt, Film- / Fotomaterial von der Darbietung / Leistungserbringung des / der von der Agentur vermittelten Künstlers bzw. Mietgegenstand zu erstellen und dieses ausschließlich für Präsentationszwecke zu verwenden. Sofern eine Aufnahme von Foto- / Filmmaterial erfolgt, übermittelt der Auftraggeber der Agentur das entsprechende Material. Diese ist berechtigt, das Material kostenfrei und zeitlich unbeschränkt für jegliche Zwecke zu nutzen.

14. Mitwirkung des Auftraggebers

Catering: Jeder Betreuer/ Künstler sowie eventuelle Begleitpersonen erhalten – wenn nichts anderes vereinbart wurde - je eine warme Mahlzeit , sowie Getränke in ausreichendem Maß. Liegt der Auftrittsort mehr als 200 km vom Heimatort des Betreuer/ Künstler(s) entfernt, verpflichtet sich der Veranstalter, für Übernachtung mit Frühstück aufzukommen (min. Hotel***).

Equipment: Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem Künstler / den Künstlern die geeigneten Flächen sowie erforderliches Equipment für die Darbietung zur Verfügung stehen.

Fläche: Für unsere Mietgegenstände wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z.B. Gras, Teer, Asphalt (kein Schotter oder Sand).

Garderobe: Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem vermittelten Künstler / den vermittelten Künstlern eine abschließbare, beheizte Garderobe mit Kleiderständer, Spiegel und Waschgelegenheit oder andere geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Parkplätze: Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, wird direkt am Veranstaltungsort Parkplatz für 1 Fahrzeug kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Etwaige anfallende Parkgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Pausen: Der Auftraggeber räumt dem Betreuer bzw. dem Künstler entsprechende Pausen ein. Das sind 30 Minuten bei 6 Stunden Mietdauer. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Auftraggeber zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Auftraggeber über.

Strombedarf: Bei allen aufblasbaren und sonstigen elektrischen Geräten wird jeweils ein Stromanschluss (230 Volt / 16 A) benötigt. Entstehende Anschlusskosten und die verbrauchten Stroms, Wassers u.a. trägt der Auftraggeber.

15. Gebühren/ Genehmigungen/ Abgaben

Für mögliche urheberrechtliche geschützte Gebühren (GEMA), Genehmigungen, Anmeldungen ggf. anfallende Künstlersozialabgaben ist der Auftraggeber verantwortlich und trägt dafür die Kosten. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Auftraggeber.

16. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Mietvertrags werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch unserer Website werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z.B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z.B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

Soweit die UniQ Concept auf die Webseiten Dritter verweist oder verlinkt, kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernommen werden. Da kein Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte besteht, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

17. Grundsätze zur loyalen Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien arbeiten kooperativ und loyal mit dem Ziel einer optimalen Veranstaltungsplanung und -durchführung nach den klassischen Regeln des Projektmanagements zusammen. Streitigkeiten werden sie mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung fair austragen.

18. Politische/religiöse Veranstaltung

Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen Werbezwecken dienen, ist dies vorab der Agentur mitzuteilen.

19. Stillschweigen

Die Parteien verpflichten sich jeweils, über alle ihnen während der Tätigkeiten bekannt gewordenen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen des Gegenübers auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für das vereinbarte Preise und Honorare.

20. Reisekosten

Reisekosten von Mitarbeitern und der Geschäftsführung der UniQ Concept werden mit 0,30 €/km berechnet. Speisen und Übernachtungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

21. Gerichtsstand / Geltendes Recht

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Auftraggeber wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich entsprechende deutsche Gericht vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren, gegebenenfalls unwirksame Bestimmungen durch eine wirksame zu ersetzen und zwar derart, dass sie dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung weitest möglich nahe ist.

STAND:01/2023

 

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